Präventionslehrer an unserer Schule 

„Um schulische Vorbeugungsmaßnahmen zu koordinieren und deren Wirksamkeit zu verbessern, wird an jeder allgemeinbildenden und beruflichen Schule eine „Lehrerin bzw. ein Lehrer für Informationen zur Suchtprävention“ benannt. Dieser Lehrkraft sind folgende Aufgaben übertragen:

1. Sammlung von Informationsmaterialien zur Suchtvorbeugung, wie z.B. Bücher, Zeitschriften, audiovisuelle Medien, Erlasse, Anschriften von Beratungsstellen und Therapieeinrichtungen.

2. Weitergabe von Informationen, die u.a. bei entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen und Dienstbesprechungen gesammelt werden und Koordinierung von Maßnahmen der Suchtpräventionen im Rahmen der Schule.

3. Bei Bedarf Herstellung von Verbindungen zu Einrichtungen, die gegebenenfalls beratend oder therapeutisch tätig werden, wie z.B. psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstellen, Gesundheitsamt, Jugend- und Sozialamt, Polizei.  (Auszug aus der Verwaltungsvorschrift vom 13. Nov. 2000)

Aktionen an unserer Schule:

– Alkoholpräventionsprojekt (Klasse 7) während der Themenwochen.

– Verkehrs- und Gewaltpräventionsprojekte mit der Polizei 

– „BE SMART – DON`T START“.

Ein aufmerksamer Leser wird feststellen, dass es nicht Aufgabe der Suchtpräventionslehrerin / des Suchtpräventionslehrers ist, im Sinne einer Strafverfolgung oder etwa therapeutisch tätig zu werden. Im Bedarfsfall ist es aber unsere Aufgabe, unsere Schülerinnen und Schüler darin zu unterstützen, sich aus einer Abhängigkeit zu befreien oder mit anderen Problemen in diesem Zusammenhang fertig zu werden. Diese Aufgabe können wir aber nicht allein, sondern nur zusammen mit den Eltern und entsprechenden Hilfeeinrichtungen lösen.

Schülerinnen und Schüler, Eltern oder Kollegen können sich im Bedarfsfall an den Suchtpräventionslehrer oder eine andere Lehrkraft Ihres Vertrauens wenden, denn der Inhalt von Gesprächen ist stets streng vertraulich!