ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die Realschule Balingen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Seite www.realschule-bl.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Die bisherige Plattform ist in vielen Punkten nicht ohne weiteres fähig, Barrierefreie Inhalte darzustellen. Wir sind bemüht, die Dokumente nach und nach in barrierefreier Form zu Verfügung zu stellen.

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

    • 9.1.3.1 Info und Beziehungen
    • 9.1.4.3 Kontrast (Minimum)
    • 9.1.4.10 Automatischer Umbruch (Reflow)
    • 9.1.4.13 Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben oder Fokus
    • 9.2.4.1 Blöcke überspringen
    • 9.2.4.7 Fokus sichtbar
    • 9.2.4.4 Linkzweck (Im Kontext)
    • 9.4.1.1 Syntaxanalyse
    • Deutsche Gebärdensprache
    • Barrierefreiheit von Dokumenten

b) Unverhältnismäßige Belastung

Da einige der Punkte unter a) nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu korrigieren wären, ist ein Übertragen der Inhalte auf eine neue barrierefreie Plattform vorgesehen.

Videos in Deutsche Gebärdensprache werden aus Kostengründen erst für die neue Plattform erstellt.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.01.2021 erstellt.

Die Prüfung der Seite wurde durch die Überwachungsstelle der DRV am 07.06.2021 vorgenommen.

Die Erklärung wurde zuletzt am 16.08.2022 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Realschule Balingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Realschule Balingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.